- Häusliche Krankenpflege gem. § 37Abs. 1 SGB V
- Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird.
- Häusliche Krankenpflege gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V
- Behandlungspflege zur Sicherung der Ziels der ärztlichen Behandlung
- Medikamentengabe
- RR und BZ messen
- Insulingabe
- Infusionstherapie
- Kompressionsstrumpfe an- und ausziehen
- Wundversorgung
- Stomaversorgung
- DK-pflege
- Port-Pflege
- intravenöse Therapie
- Parenterale Ernährung
- Haushaltshilfe gem. § 38 Abs 1 SGB V
- Häusliche Pflegehilfe nach §§ 36, 39, 45b und 124 SGB XI
- Durchführung von Pflegeeinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Bei Beziehern von Pflegegeld sowie bei Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ohne Pflegestufe
- Schulungen in der häuslichen Umgebung gem. § 45 SGB XI